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Energiebedingte Mehrkosten und Sowieso-Kosten

Mit dem Funktionalen Kostensplitting ermitteln Sie Mieterhöhungen nach energetischen Maßnahmen sachgerecht und nachvollziehbar in drei Arbeitsschritten.

Auf den folgenden Seiten werden Sie umfassend über das Funktionale Kostensplitting, über seinen Zweck (Wofür?), seine Anwendung, (Wie?) und seine Grundlagen (Woher?) informiert.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Sollten Sie Rückfragen oder Interesse an einem kostenlosen, wissenschaftlich begleiteten Testlauf haben, wenden Sie sich gern per E-Mail an mich:

info@funktionales-kostensplitting.de


Forschungspreis für Nachhaltigkeit

2020 hat der BUND meine Dissertation „Funktionales Kostensplitting zur Ermittlung von Mieterhöhungen nach energetischen Maßnahmen – Eine Handlungsempfehlung auf Basis theoretischer und empirischer Untersuchungen.“ mit dem Forschungspreis für nachhaltige Entwicklung ausgezeichnet: BUND-Forschungspreis – BUND e.V.

Der BUND-Gutachter Prof. Dr. Frank Ebinger schreibt: „Bei gegenwärtiger Anwendung des Rechts auf Mieterhöhung nach Modernisierung, welche ausschließlich die Kosten einer Maßnahme betrachtet, münden (…) ökologische Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in höheren Mietpreissteigerungen und führen so zu einem Ungleichgewicht im Zieldreieck der Nachhaltigkeit. Das Funktionale Kostensplitting koppelt jedoch nicht nur die Baukosten, sondern auch den bautechnischen Sanierungserfolg an den Mieterhöhungsbetrag. Grundsatz ist, dass nur Kosten für tatsächliche Verbesserungen der Funktionalität des betreffenden Bauteils zu einer Mieterhöhung berechtigen.“ (Pressemitteilung: BUND verleiht Forschungspreis zur Nachhaltigkeit – BUND e.V.)


Weitere Publikationen

• David, Kirsten (2021): Funktionales Kostensplitting bei energetischen Modernisierungen als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Mietwohnbeständen. In: Bauphysik 43 (3), S. 186–194. DOI: 10.1002/bapi.202100013.

• David, Kirsten (2021): BGH, VIII ZR 81/19 – und nun? Wie können fiktive Erhaltungskosten dargelegt und die Spiegelbildlichkeit des Mieterhöhungsbetrags mit der Erhöhung des Gebrauchswerts erreicht werden? In: WuM, S. 465–475.


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